WAS BEDEUTET STADTUMBAU?
Der Stadtumbau ist ein Programm des Landes Hessen zur Erneuerung und Entwicklung der Gemeinden des Zweckverbandes Schwalm. Der Stadtumbauprozess ist auf eine Dauer von ca.10 Jahren angelegt.
ZIELE DES STADTUMBAUS
Mit dem Stadtumbau sollen Probleme benannt sowie Konzepte entwickelt und umgesetzt werden, die durch den Funktionswandel in den Gemeinden, mit Leerstand und Brachflächen, zu erkennen sind. Die Veränderungen durch den Bevölkerungsrückgang und das Alter der Bevölkerung sollen bei der Entwicklung der Gemeinden eine besondere Beachtung finden.
PLANUNG DES STADTUMBAUS
Zur Vorbereitung des Stadtumbaus ist ein sogenanntes “Intergriertes Handlungskonzept” für die beteiligten Gemeinden unter Einbeziehung der örtlichen Akteure zu entwickeln. Die bisherigen Konzepte zur Dorf- und Stadtentwicklung werden einbezogen. Das “Integrierte Handlungskonzept” umfasst folgende Bausteine:
+ Städtebauliche Entwicklung und Neuordnung
+ Erhaltung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit der Innenstädte / Ortskerne
+ Verkehr
+ Freizeit und Tourismus als Element der Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung
+ Sicherung und Entwicklung der sozialen Infrastruktur
+ Interkommunale Zusammenarbeit
DURCHFÜHRUNG UND FÖRDERUNG
Nach Abschluss der Planung können Maßnahmen neben den bekannten Förderprogrammen auch mit Städtebaufördermitteln gefördert werden. Die Förderung erfolgt anteilig durch den Bund, das Land Hessen und die jeweiligen Gemeinden.
BAUSTEIN 1 - STÄDTEBAULICHE ENTWICKLUNG UND NEUORDNUNG
Entwicklung eines ganzheitlichen Konzeptes zur Siedlungsentwicklung unter Beachtung der zu erwartenden Problemfelder wie Leerstand der landwirtschaftlichen Gebäude, leerstehende untergenutzte gewerbliche Bauflächen. Diesbezüglich ist die Erabeitung eines systematisierten Brachflächen- und Leerstandkatasters vorgesehen.
Im Rahmen dieses Bausteins sollen die erkennbaren Probleme der zukünftigen Siedungsentwicklung unter den veränderten demographischen Bedingungen und des Funktionswandels aufgearbeitet und Zukunftsperspektiven für die Stadtteile und Ortschaften mit Ihren speziellen Problemlagen entwickelt und interkommunal abgestimmt werden.
Im Ergebnis führt die Bearbeitung zur Abgrenzung von Neuordnungsschwerpunkten im Rahmen des Stadtumbau-Prozesses.
BAUSTEIN 2 - ERHALTUNG UND ENTWICKLUNG DER LEISTUNGSFÄHIGKEIT DER INNENSTÄDTE/ORTSKERNE
Die Funktion der Innenstädte / Ortskerne steht unter zunehmendem Konkurrenzdruck der Einkaufszentren, der kulturellen Highlights in anderen Zentren und des
qualitativ hochwertigen Wohnungsangebotes in den Neubaugebieten.
Es gilt zu untersuchen, inwieweit attraktiv ausgestaltete Erlebnisräume, Attraktivitätssteigerung des Einzelhandels und die Möglichkeiten von speziellen
Nutzungsformen den Konkurrenzdruck vermindern helfen und zu einer Erhaltung und Stärkung der Innenstädte/Ortskerne beitragen. Hierzu gehört eben-
so der Erhalt innerstädtischer Altbaubestände wie die Entwicklung von Konzeptionen zur Neubebauung von Innerortslagen nach Abriss.
BAUSTEIN 3 - VERKEHR
Im Rahmen der Aufstellung des Handlungskonzeptes sollen die Probleme des Straßenverkehrs und des öffentlichen Nahverkehrs einbezogen werden, so-
weit diese die städtebauliche Gesamtentwicklung betreffen.
Für den Straßenverkehr sollen Konfliktschwerpunkte und Maßnahmen formuliert werden, die das Hauptstraßennetz betreffen und Fördergegenstand einer
GVFG-Förderung sein können.
Der öffentliche Personennahverkehr ist hinsichtlich der vorhandenen und vom NVV geplanten Angebotsstruktur zu überprüfen, entsprechende Konzepte sind
aufzustellen.
Der Radverkehr wird im Rahmen des Tourismus betrachtet.
BAUSTEIN 4 - FREIZEIT UND TOURISMUS ALS ELEMENT DER SIEDLUNGS- UND WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG
Die im Zweckverband zusammengeschlossenen Kommunen verfügen in ihrer spezifischen Lage zwischen dem Naturpark Kellerwald und Im Knüll - faktisch
mitten in Deutschland in einem ”typisch deutschen” Landschaftsbild - über hervorragende, zum Teil im Wortsinn “märchenhafte” Potenziale zur Entwicklung
des Freizeitangebotes und des Tourismus.
Die natürlichen Faktoren (Relief, Feld und Flur, Wald und Wasser; kurz die vorhandene Landschaft) sind in den vorhandenen Planwerken der einzelnen Kom-
munen ausführlich beschrieben und bewertet. Darauf gilt es beim BAUSTEIN Freizeit und Tourismus aufzubauen.
Aufgabe im Rahmen der Bearbeitung des integrierten Handlungskonzeptes ist es, zu prüfen, inwieweit die Potenziale derzeit bereits entsprechend ihrer Möglichkeiten genutzt werden bzw. in Angebote umgesetzt wurden. Es ist festzustellen, ob und wo Defizite bestehen und welche Managementhilfen und Strategien erforderlich sind.
BAUSTEIN 5 - SICHERUNG UND ENTWICKLUNG DER SOZIALEN INFRASTRUKTUR
Bedingt durch die demographische Entwicklung und die unterschiedliche Entwicklung neuer Bauflächen in den einzelnen Orten oder Stadtteilen ist mit einer erheblichen Änderung der Nachfrage nach Schulplätzen, Kindergärten, Spielplätzen, Alteneinrichtungen zu rechnen.
Die zu erwartende Situation der Nachfrage soll analysiert werden. Die Ziele der zukünftigen Entwicklung sowohl hinsichtlich des Betreuungsangebotes für Kinder als auch für Wohnformen im Alter und der besonderen Integrationsprobleme der Aussiedler sind zu entwickeln.
Die Möglichkeiten der Konzentration von Infrastruktur unter Beachtung der Auswirkungen auf die Stadtteile und Ortskerne ist zu prüfen.
BAUSTEIN 6 - INTERKOMMUNALE ZUSAMMENARBEIT
Der Ausgangspunkt für die Bewerbung zur Aufnahme in das Stadtumbau-Programm ist für die beteiligten Gemeinden das Ziel einer interkommunalen Zusammenarbeit.
Neben den Konzepten für die Probleme, die im Rahmen des Stadtumbau-Programms in den jeweiligen Gemeinden, unter Beachtung der interkommunalen Belange, zu entwickeln sind, wird es Aufgaben geben können, die interkommunal für alle Gemeinden bearbeitet werden.
Als Beispiel ist diesbezüglich das bestehende “Virtuelle Gründerzentrum” zu nennen.
Der Prozess zur Aufstellung des integrierten Handlungskonzeptes sollte genutzt werden, um weitere Aufgaben und Bereiche zu formulieren, die interkommunal bearbeitet werden sollen.