Schwalmstadt vergibt Fördermittel
„Anreizprogramm in den Stadtumbaugebieten der Stadt Schwalmstadt“ startet
Gebäudeeigentümer können zukünftig Fördergelder für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen von der Stadt erhalten. Voraussetzung ist, dass sie in den Stadtumbaugebieten „Bahnhofstraße/Wieragrund“ und „Festung Ziegenhain“ liegen. Die Förderrichtlinien zum wurden in der Stadtverordnetenversammlung am 03. Juli 2014 beschlossen. Bisher wurden von der Stadt die Stadtumbau-Projekte „Paradeplatz“ und „Bahnhofsumfeld“ durchgeführt. Mit dem Anreizprogramm sollen nun gezielt private Maßnahmen gefördert werden.
Das Programm bietet Hauseigentümern die Möglichkeit, für bauliche Maßnahmen einen Zuschuss zu erhalten. Gefördert werden u.a.
• die Sanierung und Aufwertung von im öffentlichen Raum sichtbaren Fassaden oder
• die Modernisierung von Wohnungen und leerstehenden Ladenflächen,
• aber auch Planungs- und Beratungsleistungen.
Je Objekt können bis zu 85 % der entstandenen Kosten gefördert werden. Der Zuschuss ist jedoch auf maximal 20.000 Euro gegrenzt. Damit soll eine nachhaltige städtebauliche sowie funktionale Stärkung der beiden Gebiete erreicht werden. Die Fördermittel werden im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Stadtumbau in Hessen“ gewährt. Die Stadt erhält hierfür von Bund und Land etwa 70 Prozent.
Die Fördergelder werden als nicht zurückzahlbare Zuwendungen an die Eigentümer ausbezahlt. Sie sind beschränken auf unrentierliche Kosten. Dies sind Aufwendungen, die nicht durch nachhaltig erzielbare Erträge (Mieten) finanziert werden können.
Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln ist eine Mindestinvestitionssumme von 2.500 Euro. Außerdem muss die Maßnahme bei der Stadt vor Beginn der Maßnahmen beantragt werden. Bereits umgesetzte bzw. laufende Projekte können nicht gefördert werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Weitere Informationen und ein Antragsformular stehen ab sofort unter www.schwalmstadt.de zur Verfügung. Dort kann auch die Förderrichtlinie eingesehen werden. Für Rückfragen können Sie sich außerdem an das Stadtbauamt Schwalmstadt wenden:
Stadt Schwalmstadt
Stadtbauamt Steingasse 4
34613 Schwalmstadt, Stadtteil Treysa
Telefon (0 66 91) 207-165
E-Mail: bauamt@schwalmstadt.de